Was ist eine Erbengemeinschaft?

Stirbt ein Erblasser und hat kein Testament hinterlassen, dann erbt in der Regel mehr als eine Person. Man spricht in diesem Fall von einer Erbengemeinschaft. Auch in einem Testament können mehrere Erben benannt werden, denen der Nachlass dann gemeinschaftlich zufällt. Doch was muss bei einer Erbengemeinschaft alles beachtet werden?

Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?

Unter dem Begriff der Erbengemeinschaft versteht man eine Gruppe von Personen, die gemeinsam das Vermögen eines Erblassers erben. Im Unterschied zum Alleinerben werden diese Personen als Miterben bezeichnet. Die Schwierigkeit an einer Erbengemeinschaft ist, dass die Miterben nur gemeinsam entscheiden können, was mit dem Nachlass geschehen soll. Soll eine gemeinschaftlich geerbte Immobilie veräußert oder vermietet werden, dann müssen sich die Erben über das weitere Vorgehen einig sein.

Wodurch wird die Erbengemeinschaft wieder aufgelöst?

Erst dann, wenn die Erbengemeinschaft den Nachlass vollständig aufgeteilt hat, kann die Erbengemeinschaft aufgelöst werden. Die Erbengemeinschaft endet ebenfalls dann, wenn der vorletzte Angehörige der Erbengemeinschaft verstorben ist oder seinen Erbteil abgetreten hat.
Schafft es die Erbengemeinschaft nicht, die Erbmasse untereinander aufzuteilen, dann kann es passieren, dass die Nachlassgegenstände zum Zwecke der Erbauseinandersetzung versteigert werden müssen. Enthält der Nachlass Grundstücke oder Immobilien, trifft man häufig auf diese Vorgehensweise Die Zwangsversteigerung des betreffenden Grundstücks wird als Teilungsversteigerung bezeichnet.

Die Gesamthandsgemeinschaft

Laut den §§ 2032 ff. BGB handelt es sich bei der Erbengemeinschaft um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Bei einer Gesamthandsgemeinschaft gehört alles allen gemeinsam. Niemand darf also über einzelne Vermögensgegenstände des Nachlasses alleine entscheiden. Seine „Beteiligung an der Erbengemeinschaft“ kann der einzelne Miterbe jedoch durchaus an einen Dritten abtreten oder verkaufen.
Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin kann Ihnen aber dieses komplexe Konstrukt der Erbengemeinschaft noch einmal ausführlicher erläutern und Sie außerdem über Ihre Rechte und Pflichten innerhalb dieser informieren. Auch für den Fall, dass Sie und andere Miterben sich streiten, steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht zur Seite.